Zwischen: Völlmicke & Tillmann GmbH, Düsseldorfer Straße 26, 51379 Leverkusen – nachfolgend „Makler“ –
und dem im Onboarding-Formular namentlich benannten Interessenten/Unternehmen – nachfolgend „Interessent“ –
§ 1 Vertragsgegenstand & „No-Agreement-No-Data“-Policy
(1)Der Interessent beauftragt den Makler mit dem Nachweis oder der Vermittlung von Immobilienangeboten. Dieser Vertrag kommt in Textform durch die digitale Bestätigung im Rahmen der Exposé-Anforderung zustande.
(2) Gemäß der systeminternen „No-Agreement-No-Data“-Policy werden detaillierte Objektdaten (Exposés, Kalkulationen) erst nach wirksamer Bestätigung dieser Vereinbarung und erfolgreicher Identitätsprüfung freigeschaltet.
§ 2 Provisionsanspruch & Höhe der Provision
(1) Ein Provisionsanspruch zugunsten des Maklers entsteht, sobald ein wirksamer Kaufvertrag über ein vom Makler nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zustande kommt (Hauptvertrag). (2) Die Provision beträgt, sofern im jeweiligen Exposé nicht ausdrücklich ein abweichender Satz genannt wird, 2,0 % des notariell beurkundeten Kaufpreises zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (3) Besonderer Hinweis für Verbraucher (B2C): Sofern der Interessent ein Verbraucher (§ 13 BGB) ist und der Vertrag ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung zum Gegenstand hat, gelten die zwingenden gesetzlichen Regelungen der §§ 656a bis 656d BGB. In diesen Fällen wird eine Provision nur fällig, wenn der Makler auch mit der Verkäuferseite eine Provisionsvereinbarung in mindestens gleicher Höhe abgeschlossen hat (Halbteilungsgrundsatz).
§ 3 Fälligkeit & Wirtschaftliche Gleichwertigkeit
(1) Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. (2) Der Anspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, sofern der wirtschaftliche Erfolg im Wesentlichen identisch ist (wirtschaftliche Gleichwertigkeit).
§ 4 Share Deals & Folgegeschäfte
Der Provisionsanspruch entsteht auch beim Erwerb von Geschäftsanteilen an der besitzenden Gesellschaft (Share Deal) anstelle eines direkten Immobilienkaufs (Asset Deal) sowie bei wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften wie der Miete mit Kaufoption.
§ 5 Vertraulichkeit & Umgehungsschutz
(1) Der Interessent verpflichtet sich, alle vom Makler übermittelten Objektdaten streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte (insbesondere andere Makler oder nicht verbundene Partner) ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt. (2) Bei direkter Kontaktaufnahme zum Eigentümer oder dessen Vertretern unter Umgehung des Maklers wird die volle Provision als Schadensersatz fällig, sofern der Nachweis des Maklers ursächlich war.
§ 6 Sofortige Leistungsausführung & Widerrufsverzicht
(1) Der Interessent verlangt ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ende der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung (insbesondere der sofortigen Bereitstellung von Exposés und Objektdaten im Dashboard) beginnt. (2) Dem Interessenten ist bekannt, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung (Herausgabe der Objektdaten) verliert.