§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Völlmicke & Tillmann GmbH (nachfolgend „Dienstleister“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Vermittlung von Immobilien und die Transaktionsbegleitung (Akquise, Kalkulation, Verhandlungsführung).
Der Dienstleister nutzt zur Identifikation von Objekten automatisierte Systeme (Crawler und KI). Der Auftraggeber erkennt an, dass der Dienstleister als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig wird.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Suchprofil über das bereitgestellte Online-Formular (z. B. JotForm) übermittelt oder die Dienste des Dienstleisters in sonstiger Weise (z. B. E-Mail-Anfrage zu einem Objekt) in Anspruch nimmt.
Der Auftraggeber sichert zu, dass die im Suchprofil gemachten Angaben (insbesondere zur Bonität und zum Investorenstatus) wahrheitsgemäß sind.
§ 3 Leistungen des Dienstleisters
Der Dienstleister bietet dem Auftraggeber passende Immobilienobjekte zum Kauf an, die mittels KI-gestützter Analyse identifiziert wurden.
Die Transaktionsbegleitung umfasst nach individueller Absprache die Objektaufbereitung, die betriebswirtschaftliche Kalkulation sowie die Unterstützung bei Verhandlungen mit dem Verkäufer/Makler.
Ein Erfolg der Vermittlung wird nicht geschuldet; der Dienstleister schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit.
§ 4 Provisionsanspruch
Die Tätigkeit des Dienstleisters ist für den Auftraggeber provisionspflichtig, sobald ein wirksamer Kaufvertrag über ein vom Dienstleister nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zustande kommt (Hauptvertrag).
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, sofern der wirtschaftliche Erfolg im Wesentlichen identisch ist.
Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
§ 5 Höhe der Provision
Die Provision beträgt, sofern nicht im Einzelfall schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, bis zu 2,0 % des beurkundeten Kaufpreises zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die genaue Provisionshöhe für ein spezifisches Objekt wird dem Auftraggeber spätestens mit der Zusendung des Objektnachweises/Exposés mitgeteilt.
§ 6 Haftungsausschluss für Objektdaten
Die vom Dienstleister übermittelten Objektdaten stammen von Dritten (Eigentümern, Maklern, Portalen) und werden teilweise automatisiert mittels KI erfasst.
Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben (z. B. Flächenangaben, Mieteinahmen, Baujahr, Sanierungszustand). Eine eigene Prüfung durch den Auftraggeber (Due Diligence) wird dringend empfohlen.
Die Haftung des Dienstleisters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 7 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Alle vom Dienstleister übermittelten Informationen und Exposés sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Pflicht und schließt der Dritte daraufhin den Kaufvertrag ab, ist der Auftraggeber zur Zahlung der entgangenen Provision in voller Höhe als Schadensersatz verpflichtet.
§ 8 Vorkenntnis Ist dem Auftraggeber ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, muss er dies dem Dienstleister unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) unter Beifügung eines Nachweises schriftlich mitteilen. Andernfalls gilt der Nachweis als ursächlich für den Ankauf.
§ 9 Widerrufsrecht Sofern der Auftraggeber als Verbraucher handelt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die entsprechende Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber separat (z. B. im JotForm-Prozess) zur Verfügung gestellt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Dienstleisters in Leverkusen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.